Dispokredit
Im Jahr 1968 wurde für Privatpersonen der Dispositionskredit eingeführt. Dabei handelt es sich um eine laufende Überziehung des Kontos mit Einverständnis der Bank. Dispositionen sind regelmäßige Geldeingänge und Geldausgänge. Der genehmigte Kreditrahmen richtet sich der Höhe der festen, laufenden Zahlungseingänge.
Voraussetzungen
Zwischen der Bank und dem Bankkunden wird ein Kreditlimit vereinbart. In der Regel liegt dieser beim zwei- bis dreifachen Ihrer monatlichen Geldeingänge. Sicherheiten müssen nicht vorliegen. Stattdessen prüft die Bank die regelmäßigen Kontogutschriften, wie zum Beispiel Lohn, Gehalt, Rente und Unterhaltszahlungen. In diesem Fall ist für die Bank gewährleistet, dass Sie den Kreditbetrag zurückzahlen können.
Die Rückzahlung erfolgt automatisch. Die Summe die in Anspruch genommen wurde, wird mit den nächsten Gutschriften auf Ihrem Konto verrechnet.
Bei Inanspruchnahme des Dispos werden Sollzinsen fällig, die etwa 10 Prozent betragen. Diese Zinsen werden aber nur für den tatsächlich genutzten Betrag erhoben. Wird der Dispokredit vom Bankkunden überzogen, werden höhere Überziehungszinsen berechnet. Die Zinsbelastung wird Ihnen in der jeweiligen Quartalsrechnung von der Bank in Rechnung gestellt.
Die Bank ist berechtigt den Kredit jederzeit, auch kurzfristig, zu kündigen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn keine festen Zahlungseingänge mehr erfolgen und die Rückzahlung nicht mehr gewährleistet ist.
Aufgrund der hohen Zinsen ist der Dispo für eine kurzzeitige Überziehung geeignet. Deshalb sollte dieser nicht dauerhaft in Anspruch genommen werden.
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